Obliegenheiten in der Sachversicherung: Ihre Pflichten – Ihr Schutz

🛡️ Obliegenheiten in der Sachversicherung: Ihre Pflichten – Ihr Schutz

Warum Ihre Mitwirkung vor und nach einem Schadenfall entscheidend ist


🔍 Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Verhaltenspflichten, die Sie als Versicherungsnehmer (VN) gegenüber Ihrer Versicherung haben. Sie sind rechtlich nicht einklagbar – aber:
Wer gegen Obliegenheiten verstößt, riskiert den Verlust oder die Kürzung seiner Versicherungsleistung.


🏠 Vor dem Schadenfall: Ihre wichtigsten Pflichten

1. Instandhaltung

Sie sind verpflichtet, Ihr Eigentum regelmäßig zu warten und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Beispiel: Undichte Dächer oder defekte Wasserleitungen müssen unverzüglich repariert werden.
📌 Tipp: Dokumentieren Sie Wartungen und Reparaturen schriftlich!


🔄 2. Leerstand

Ein Haus oder Gebäude, das nicht genutzt wird, gilt als leerstehend – auch während Umbauten.
Pflicht: Häufige Kontrollen vor Ort, besonders bei Gefahr von Einbruch oder Vandalismus.
Smart-Home reicht NICHT aus.


❄️ 3. Kalte Jahreszeit

Gebäude müssen im Winter ausreichend beheizt oder alle wasserführenden Leitungen entleert werden.
Versäumnisse führen oft zu Leistungskürzungen – teilweise bis zu 100 %!


⚠️ 4. Sicherheitsvorschriften

Sie müssen alle gesetzlich, behördlich oder vertraglich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten – auch wenn diese im Vertrag allgemein formuliert sind.
BGH-Urteil (2024): Auch neue Vorschriften nach Vertragsabschluss gelten automatisch.


🚨 Nach dem Schadenfall: Was ist zu tun?

📬 1. Schaden unverzüglich melden

Melden Sie jeden Schaden sofort Ihrer Versicherung – auch wenn Details noch fehlen.
Rechtsgrundlage: § 30 VVG
🔔 Auch eine einfache Info wie „Es gab einen Leitungswasserschaden“ genügt als Erstmeldung.


🛠️ 2. Schaden begrenzen

Sie müssen den Schaden möglichst gering halten – z. B. Wasser abdrehen, Fenster sichern.
❗ Ziel: Nicht die Erstattung reduzieren, sondern den Schaden begrenzen.


🧾 3. Auskunftspflicht

Geben Sie auf Nachfrage der Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft – auch zu eigenen Fehlern.
📝 Auch Formulare oder Telefonate gelten als Auskunft.


🧑‍⚖️ 4. Regress sichern

Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat (z. B. Handwerker), dürfen Sie dessen Haftung nicht aufgeben.
❗ Wichtig: Versicherer muss Regress nehmen können.


⚖️ Was passiert bei Pflichtverletzungen?

Verstoß Folge
Vorsätzlich Versicherung kann vollständig verweigern
Grob fahrlässig Leistung wird gekürzt (0–100 %)
Leichte Fahrlässigkeit Keine Sanktion, aber Nachweis nötig
Bei Arglist (Täuschung) Gar keine Leistung, kein Gegenbeweis möglich

📌 Hinweis: Sie können beweisen, dass Ihr Verhalten den Schaden nicht beeinflusst hat („Kausalitätsgegenbeweis“). Aber das ist oft schwer!


🧭 Was sollten Sie als Kunde tun?

✅ Sicherheitsvorschriften kennen und dokumentieren
✅ Schäden und Wartungen mit Fotos und Rechnungen belegen
✅ Bei Unsicherheiten sofort Fachberatung in Anspruch nehmen
✅ Nach einem Schaden zügig, aber überlegt handeln


💡 Unser Service für Sie

Als Ihr Makler unterstütze ich Sie dabei, alle Obliegenheiten rechtzeitig zu kennen und korrekt zu erfüllen.


Ihr Ansprechpartner:
Carlo Riccardi
📞 +49 (0) 7681 493 79 80
✉️ kontakt@gut-versichert24.de


Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, sondern dienen Ihrer Orientierung als Versicherungsnehmer.

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