Haftpflicht – Das Missgeschick ist passiert!

DIE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ERSETZT SCHÄDEN NUR ZUM ZEITWERT

Das Missgeschick ist passiert

Vielleicht aus Unachtsamkeit heraus hat man fremdes Eigentum beschädigt und wünscht sich als Kunde einer Privathaftpflichtversicherung nun eine zügige und unkomplizierte Schadenabwicklung. Der Geschädigte freut sich in den meisten Fällen nun auch nicht unbedingt darüber, dass sein Eigentum beschädigt wurde und wünscht sich möglichst so gestellt zu werden, als sei der Schaden gar nicht passiert. Gut, wenn man über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert ist.

Der Ablauf nach einem Schaden

Schadenmeldungen werden aufgenommen und weitergeleitet, Rechnungen, Fotos und eventuell auch Gutachten angefertigt und eingereicht. Doch manchmal passiert es, dass die geleistete Entschädigung geringer ist als das, was sich der Geschädigte vorgestellt hat.

Versicherungen zahlen nicht? Nicht unbedingt!

Oft hört man das Vorurteil, dass Versicherungen nur Prämien kassieren und nicht zahlen. Doch das ist nicht unbedingt der Fall.

Wann leistet eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Dabei geht es um die gesetzliche Haftung, die in § 823 Abs. 1 BGB geregelt ist: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

In welcher Höhe leistet die Privathaftpflichtversicherung?

Der Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber seinem eigenen Haftpflichtversicherer besteht darin, ihn oder eine mitversicherte Person von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen. Dabei liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des Haftpflichtversicherers, wie er seine vertragliche Leistung erfüllen will: durch Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung) oder durch Befriedigung der Ansprüche.

Grundsätzlich wird bei der Schadenregulierung durch Haftpflichtversicherungen der Zeitwert der beschädigten Sache herangezogen – das ist der Wert der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

Vom Neuwert oder aktuellen Wiederbeschaffungswert werden dann Verschleiß und/oder Beschädigungen abgezogen. Da die exakte Bestimmung häufig zu aufwendig oder sogar unmöglich ist, wird die mittlere Nutzungsdauer zugrunde gelegt und so der Zeitwert bestimmt.

Einige Beispiele:

• Ein Monitor hat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 7 Jahren. Ein 2022 für 300 € gekaufter Monitor hat in 2024 also noch einen Zeitwert von ca. 214 €.
• Ein Laminatboden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren (AG Steinfurt Az. 4C 168/05). Ein 2015 für 2.000 € verlegter Laminat hat 2024 folglich noch einen Zeitwert von 200 €.
• Eine Parkettversiegelung hat eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 12 Jahren. Beschädigt ein Mieter im Jahr 2024 ein 2020 für 1.500 € versiegeltes Parkett, hat dieses noch einen Zeitwert von ca. 1.000 €.
• Ein Parkettboden hat üblicherweise eine mittlere Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren, d.h. dass beispielsweise ein 50 Jahre altes Parkett einen Zeitwert von 0 € hat.
• Eine Duschwanne aus den 70er Jahren hat bei einer wirtschaftlichen Lebensdauer von 20-30 Jahren ebenfalls keinen Zeitwert mehr.

Reparaturkosten und fiktive Abrechnung

Liegen die Reparaturkosten einer beschädigten Sache unterhalb des Zeitwertes, werden diese grundsätzlich übernommen, abzüglich der Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung). Wurde die Reparatur dann tatsächlich durchgeführt, wird auch die Mehrwertsteuer gezahlt.

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht oder nur teilweise leistet

Hier sollte man moralische und rechtliche Verantwortung trennen. Es ist unangenehm, wenn einem Geschädigten mitgeteilt wird, dass er keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung hat oder er „nur“ den Zeitwert entschädigt bekommt. Andererseits ist auch verständlich, dass die Versichertengemeinschaft nicht dafür herhalten kann, unberechtigte Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach zu befriedigen. Bei kleineren Schadensummen wird häufig aus Kulanz heraus reguliert, ohne dass ein tatsächlicher Anspruch besteht. Jede Ablehnung oder anteilige Schadenregulierung sollte in jedem Fall überprüft werden. Nicht immer liegen die Versicherungsgesellschaften mit ihrer ersten Einschätzung richtig.

Fazit

Die Berechnung des Zeitwerts sorgt dafür, dass die Versicherung eine faire Entschädigung leistet, die den tatsächlichen Wert des beschädigten Eigentums widerspiegelt. Es ist wichtig zu verstehen, dass Versicherungen nicht dafür da sind, Neuwertentschädigungen zu leisten, sondern den aktuellen Wert des Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadens zu ersetzen. Alle Angaben ohne Gewähr!

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