Die KFZ Versicherung hat gekündigt? – Was tun, wenn die Zulassungsstelle sich meldet

Die Kfz-Versicherung hat gekündigt? – Was Sie tun müssen, wenn sich die Zulassungsstelle meldet!

Ein Brief von der Zulassungsstelle kann viele Autofahrer verunsichern:

„Ihr Fahrzeug ist nicht mehr haftpflichtversichert – bitte legen Sie unverzüglich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) vor.“

Der Hintergrund: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wurde vom Versicherer gekündigt, häufig aufgrund von Zahlungsverzug. In solchen Fällen kann es zu einer erweiterten Versicherungsprüfung (EVB-Ü) kommen, was den weiteren Ablauf erheblich erschwert.

Was bedeutet eine Kündigung durch die Versicherung?

Wenn Ihr Kfz-Versicherungsvertrag durch den Versicherer beendet wird (z. B. wegen ausstehender Beiträge), ist dieser gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Zulassungsstelle zu melden. Die Zulassungsstelle fordert Sie als Fahrzeughalter daraufhin schriftlich auf, eine neue Versicherungsbestätigung (eVB) vorzulegen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, droht die Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeugs.

Was ist eine EVB-Ü und warum ist sie relevant?

Die sogenannte EVB-Ü steht für „Erweiterte Versicherungsprüfung“.

Das bedeutet, dass die Anfrage nach einer neuen eVB manuell geprüft wird und nicht automatisch freigegeben wird.

Gründe für eine EVB-Ü können sein:

  • Die vorherige Versicherung wurde gekündigt (z. B. wegen Zahlungsverzug).
  • Es gab in der Vergangenheit mehrere frühzeitige Vertragskündigungen.
  • Es liegt eine auffällige Schadenhistorie oder es bestehen erhöhte Risikofaktoren.
  • Es besteht ein Verdacht auf eine Scheinanmeldung.

Welche Folgen hat eine EVB-Ü?

  • Die Ausstellung einer neuen eVB erfolgt nicht automatisch.
  • Die angefragte Versicherung prüft sorgfältig, ob sie das Risiko überhaupt übernehmen möchte.
  • In vielen Fällen erfolgt eine Zusage nur unter strengen Auflagen (siehe unten).

Warum die Suche nach einer neuen Versicherung schwierig sein kann!

Viele Betroffene denken: „Dann wechsle ich einfach den Anbieter.“

Doch gerade in Fällen, in denen bereits eine Kündigung vorausgegangen ist, gestaltet sich die Suche nach einer neuen Versicherung oft schwierig:

  • Neue Versicherer können die Annahme des Risikos ablehnen.
  • Bei einer Annahme wird oft nur eine reine Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz angeboten.
  • Häufig wird eine Jahresvorauszahlung gefordert.
  • Ratenzahlungen werden möglicherweise nicht gewährt.
  • Die eVB wird unter Umständen erst nach erfolgter Vorabzahlung freigegeben.

Die Kombination aus einer Kündigung durch den Vorversicherer und einer anschließenden EVB-Ü macht es oft sehr schwer bis unmöglich, kurzfristig eine neue eVB zu erhalten.

Der beste Weg: Die Kommunikation mit Ihrer bisherigen Versicherung

In den meisten Fällen ist es die beste Lösung, direkt mit Ihrer bisherigen Versicherung in Kontakt zu treten, anstatt primär auf einen neuen Anbieter zu hoffen.

Die Vorteile:

  • Ihr bisheriger Versicherer hat bereits Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug gewährt.
  • Oft ist eine Wiederaufnahme des Vertrags möglich, beispielsweise nach:
    • Begleichung der ausstehenden Beträge
    • Vereinbarung einer Einmalzahlung oder einer Kulanzlösung
  • Der Versicherer hat die Möglichkeit, die Kündigung zurückzunehmen oder den Versicherungsschutz zu reaktivieren.
  • Wird die ursprüngliche eVB wieder aktiviert, entfällt die Notwendigkeit einer neuen eVB – und die Meldung an die Zulassungsstelle kann zurückgezogen werden.

Was Sie jetzt konkret tun sollten:

  1. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer bisherigen Versicherung auf:

    • Klären Sie den genauen Grund für die Kündigung.
    • Besprechen Sie die Möglichkeiten einer Vertragsfortsetzung oder Reaktivierung.
  2. Begleichen Sie offene Beiträge schnellstmöglich:

    • Wenn eine Fortführung des Vertrags in Aussicht steht, sollte die Zahlung unverzüglich erfolgen.
  3. Fragen Sie bei einem neuen Versicherer an (nur wenn eine Einigung mit dem bisherigen Versicherer nicht möglich ist):

    • Weisen Sie explizit auf Ihre Situation hin (inklusive des Hinweises auf eine mögliche EVB-Ü).
    • Wählen Sie gezielt Anbieter aus, die bekannt dafür sind, auch Risikofälle zu übernehmen.
  4. Reichen Sie die neue oder reaktivierte eVB umgehend bei der Zulassungsstelle ein:

    • So können Sie eine drohende Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeugs verhindern.

Fazit:

Wenn Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt wurde, ist schnelles Handeln entscheidend. Die Suche nach einer neuen Versicherung gestaltet sich in solchen Fällen aufgrund der möglichen EVB-Ü oft schwierig und ist mit Einschränkungen verbunden. Der effektivste und häufig einzig praktikable Weg ist die direkte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Versicherer, um den Versicherungsschutz wiederherzustellen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug weiterhin legal am Straßenverkehr teilnehmen kann – ohne kostspielige Stilllegung oder andere unangenehme Konsequenzen.

FacebookLinkedIn