Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass die Versicherungs-Gesellschaften eine Beitragsanpassung vornehmen. Das heißt, die Versicherung wird bei gleicher Leistung für den Kunden teurer. Das ist in den Bedingungen so geregelt und betrifft übergreifend alle Versicherer.
Versicherungsnehmer sollten daher die jährliche Rechnung prüfen und auf mögliche Prämienerhöhungen der Gesellschaft ihrer Privathaftpflicht achten. Die Versicherung ist verpflichtet, auf eine solche Prämienerhöhung hinzuweisen. Und dass mindestens einen Monat im Voraus. Jeweils ab dem 01. Juli eines Jahres wird für das nächste Versicherungsjahr mittels eines Treuhänders über die Höhe der Beitragsanpassung entschieden.
Bei einer Erhöhung der Prämie, ohne dass die Gesellschaft auch gleichzeitig die Leistungen anpasst, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag mit Verweis auf Ihr Sonderkündigungsrecht zu kündigen.
Doch das ist nicht immer sinnvoll. Warum, erklären wir hier.
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