🛡️ Obliegenheiten in der Sachversicherung: Ihre Pflichten – Ihr Schutz
Warum Ihre Mitwirkung vor und nach einem Schadenfall entscheidend ist
🔍 Was sind Obliegenheiten?
Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Verhaltenspflichten, die Sie als Versicherungsnehmer (VN) gegenüber Ihrer Versicherung haben. Sie sind rechtlich nicht einklagbar – aber:
Wer gegen Obliegenheiten verstößt, riskiert den Verlust oder die Kürzung seiner Versicherungsleistung.
🏠 Vor dem Schadenfall: Ihre wichtigsten Pflichten
✅ 1. Instandhaltung
Sie sind verpflichtet, Ihr Eigentum regelmäßig zu warten und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Beispiel: Undichte Dächer oder defekte Wasserleitungen müssen unverzüglich repariert werden.
📌 Tipp: Dokumentieren Sie Wartungen und Reparaturen schriftlich!
🔄 2. Leerstand
Ein Haus oder Gebäude, das nicht genutzt wird, gilt als leerstehend – auch während Umbauten.
Pflicht: Häufige Kontrollen vor Ort, besonders bei Gefahr von Einbruch oder Vandalismus.
Smart-Home reicht NICHT aus.
❄️ 3. Kalte Jahreszeit
Gebäude müssen im Winter ausreichend beheizt oder alle wasserführenden Leitungen entleert werden.
Versäumnisse führen oft zu Leistungskürzungen – teilweise bis zu 100 %!
⚠️ 4. Sicherheitsvorschriften
Sie müssen alle gesetzlich, behördlich oder vertraglich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen einhalten – auch wenn diese im Vertrag allgemein formuliert sind.
BGH-Urteil (2024): Auch neue Vorschriften nach Vertragsabschluss gelten automatisch.
🚨 Nach dem Schadenfall: Was ist zu tun?
📬 1. Schaden unverzüglich melden
Melden Sie jeden Schaden sofort Ihrer Versicherung – auch wenn Details noch fehlen.
Rechtsgrundlage: § 30 VVG
🔔 Auch eine einfache Info wie „Es gab einen Leitungswasserschaden“ genügt als Erstmeldung.
🛠️ 2. Schaden begrenzen
Sie müssen den Schaden möglichst gering halten – z. B. Wasser abdrehen, Fenster sichern.
❗ Ziel: Nicht die Erstattung reduzieren, sondern den Schaden begrenzen.
🧾 3. Auskunftspflicht
Geben Sie auf Nachfrage der Versicherung vollständig und wahrheitsgemäß Auskunft – auch zu eigenen Fehlern.
📝 Auch Formulare oder Telefonate gelten als Auskunft.
🧑⚖️ 4. Regress sichern
Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat (z. B. Handwerker), dürfen Sie dessen Haftung nicht aufgeben.
❗ Wichtig: Versicherer muss Regress nehmen können.
⚖️ Was passiert bei Pflichtverletzungen?
Verstoß | Folge |
---|---|
Vorsätzlich | Versicherung kann vollständig verweigern |
Grob fahrlässig | Leistung wird gekürzt (0–100 %) |
Leichte Fahrlässigkeit | Keine Sanktion, aber Nachweis nötig |
Bei Arglist (Täuschung) | Gar keine Leistung, kein Gegenbeweis möglich |
📌 Hinweis: Sie können beweisen, dass Ihr Verhalten den Schaden nicht beeinflusst hat („Kausalitätsgegenbeweis“). Aber das ist oft schwer!
🧭 Was sollten Sie als Kunde tun?
✅ Sicherheitsvorschriften kennen und dokumentieren
✅ Schäden und Wartungen mit Fotos und Rechnungen belegen
✅ Bei Unsicherheiten sofort Fachberatung in Anspruch nehmen
✅ Nach einem Schaden zügig, aber überlegt handeln
💡 Unser Service für Sie
Als Ihr Makler unterstütze ich Sie dabei, alle Obliegenheiten rechtzeitig zu kennen und korrekt zu erfüllen.
Ihr Ansprechpartner:
Carlo Riccardi
📞 +49 (0) 7681 493 79 80
✉️ kontakt@gut-versichert24.de
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, sondern dienen Ihrer Orientierung als Versicherungsnehmer.